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INFORMATION FÜR STUDIERENDE DES STUDIENGANGES BIOLOGIE-DIPLOM:
- Berechnung der Gesamtnote -
§ 12 (4) der geltenden Diplomprüfungsordnung (DPO) vom 16.10.2000:
„Die Gesamtnote der Diplomprüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel aus den vier mündlichen Fachnoten und der doppelt zu zählenden Note der Diplomarbeit.“
Note 1: mündliche Diplomprüfung Hauptfach
+
Note 2: mündliche Diplomprüfung 1. Biol. Nebenfach
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Note 3: mündliche Diplomprüfung 2. Biol. Nebenfach
+
Note 4: mündliche Diplomprüfung Nichtbiologisches Nebenfach
+
Note Diplomarbeit
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Note Diplomarbeit: 6 = Diplom-Gesamtnote
Note Diplomarbeit (§ 25 Abs. 11 der geltenden DPO vom 16.10.2000)
„Die Gesamtnote der Diplomarbeit errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der Gutachter und der Note der Verteidigung, …“
(Note Gutachter 1 + Note Gutachter 2 + Note Verteidigung) : 3 = Note der Diplomarbeit
Hinweis:
§ 12 (5) der geltenden DPO vom 16.10.2000:
„Bei der Bildung von Durchschnittsnoten … wird nur die erste Dezimalstelle nach dem Komma berücksichtigt; alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen.“
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