Einschreibungen
Entsprechend der Satzung der Universität Rostock über die Zulassung zum Studium (URZS, 2008) § 16 werden die ca. 25 Studienplätze nach den Noten (mindestens 3,0) des biowissenschaftlichen BSc-Abschlusses vergeben.Soll das Masterstudium im unmittelbaren Anschluss an den vorhergehenden Studiengang aufgenommen werden und liegt das Abschlusszeugnis bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vor, muss eine Bescheinigung des Prüfungsausschusses über die Anmeldung zum letzten Prüfungsabschnitt des vorangehenden Studiengangs und eine Bestätigung über die bis dahin absolvierten Prüfungen und deren Ergebnisse vorgelegt werden. Auf dieser Grundlage kann eine vorläufige Zulassung ausgesprochen werden. (§ 15 Abs. 2 der URZS, 2008)
Interessenten mit einem erfolgreichen Bachelor-Abschluss in den Biowissenschaften schreiben sich bitte direkt über die Online-Einschreibung des Studentensekretariates bei der Universität Rostock ein.
Online-Einschreibung zwischen dem 1.6. und 30.09. des Jahres (Bearbeitungsstand kann online verfolgt werden)

