Informationen für den Master Meeresbiologie

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Universität Rostock
Institut für
Biowissenschaften
Albert-Einstein-Str. 3
18059 Rostock


Telefon
0381-4986044

Fax
0381-4986043

Modulprüfungen im WS 2009/10:

Zum WS 2009/10 tritt die Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Meeresbiologie an der Universität Rostock in Kraft.

Dies bedeutet:

- es gibt zwei Prüfungszeiträume
1. Prüfungszeitraum: 01.02.-12.02.2010
2. Prüfungszeitraum: 18.03.-31.03.2010

(Der 2. Prüfungszeitraum ist der sog. Wiederholungszeitraum. Modulprüfungen, die im Februar 2010 nicht bestanden werden, müssen im März 2010 wiederholt werden. Auch wer seine Note aufgrund des Freiversuches verbessern möchte, kann dies nur im März 2010 und nicht mehr im SS 2010.

Die Anmeldung für den 2. Prüfungszeitraum findet vom 15.02. bis 08.03.2010 statt.


Prüfungsplan MASTER MEERESBIOLOGIE (1. und 2. Prüfungszeitraum)


Anmeldeformular für den 2. Prüfungszeitraum

Die Anmeldung hat bis zum 8.03.2010 zu erfolgen. Bitte das Formular in den Briefkasten des Studienbüros der Biologie (Chemie-Laborgebäude, EG, Eingang Max-Planck-Straße) werfen.


Verhalten im Krankheitsfall:

Ab sofort reicht eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Krankenschein) nicht mehr aus, um aus Krankheitsgründen von der Modulprüfung zurück zu treten.

Es muss ein Formular vom behandelnden Arzt ausgefüllt werden.

Das Formular für den Krankheitsnachweis gibt es im Studienbüro bzw. hier.

Des Weiteren ist zu beachten:

Wer krank ist, hat sich unverzüglich, ohne schuldhaftes Verzögern vor der Modulprüfung im Prüfungsamt/Studienbüro zu melden. Dies kann persönlich, per Mail, Telefon oder durch Verwandte/Bekannte sein.

Der Krankenheitsnachweis mit Rücktrittsformular ist dann unverzüglich  im Studienbüro/Prüfungsamt nachzureichen.

Geht das Formular für den Krankheitsnachweis und das Rücktrittsformular zu spät im Prüfungsamt ein, behält sich dieses vor, beides abzulehnen und nicht mehr zu akzeptieren!

Wer sich zur Modulprüfung anmeldet, dann aber aufgrund von Krankheit nicht daran teilnimmt und sich nicht vorher im Prüfungsamt meldet bzw. den Krankheitsnachweis mit Rücktrittsformular nicht rechtzeitig abgibt, erhält eine verwaltungstechnische 5,0 für die jeweilige Modulprüfung.